Abnahmen, Wiederkehrende Überprüfungen und Prüfungen nach
ortsveränderlicher Aufstellung gem. § 7, §8 und § 10 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
Seit 2010 zählen Ingenieurbüros zu den Personengruppen,
welche - gleich wie Ziviltechniker - zur Prüfung sämtlicher Maschinen zugelassen sind.
Ich bin spezialisiert auf die Überprüfung folgender Arbeitsmittel:
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Fahrzeughebebühnen
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Hubtore, kraftbetrieben
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Krane und Kettengehänge
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Rolltore, kraftbetrieben
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Sektionaltore, kraftbetrieben
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Tore, kraftbetrieben
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Ladebordwände (Hubladebühnen)
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Stapler (Teleskoplader, Seitenstapler, Frontgabelstapler, Niederhubwagen, Deiselhubwagen)
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Hubarbeitsbühnen / Arbeitskörbe
Auf Anfrage können wir eventuell auch andere Arbeitsmittel für Sie überprüfen.
Gerne können Sie einen (auch kurzfristigen) Termin vereinbaren, um mit Ihrem LKW mit Ladebordwand oder Ladekran einfach bei uns vorbeizukommen.
Selbstverständlich erhalten Sie - wie es die AM-VO vorsieht - einen ausführlichen Prüfbefund mit eindeutiger Prüfnummer zu jedem Arbeitsmittel, welcher solange
aufzubewahren ist, bis das Arbeitsmittel ausgeschieden wird.
Seit 2022 werden die Prüfbefunde von uns mittels eigener cloudbasierter Software „lunilog.“ digital ausgefüllt und als PDF unseren Kunden übermittelt. Zusätzlich
werden sie bei uns gespeichert und können jederzeit von unseren Kunden angefordert werden. Den Anforderungen des §11 der AMVO wird dabei weiterhin
entsprochen.
Gerne können Sie sich, ob Kunde oder Prüfkollege, umfangreich über unsere verwendete Software unter www.lunilog.at informieren, wir bieten auch Lizenzen zum
Verkauf an.
Ich stehe Ihnen bei sämtlichen Fragen betreffend Arbeitsmittelverordnung, Betriebsanlagengenehmigung (§ 82b GewO) mit Beurteilung der Erfüllung von
Bescheidauflagen beratend zur Seite.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Erinnerungsservice ein Monat vor der nächsten Überprüfung
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Überprüfungen außerhalb der Geschäftszeiten möglich
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Ihr Ansprechpartner für aktuelle Normen und Vorschriften bezgl. Ihrer Arbeitsmittel
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Unterstützung bei der Erfüllung der Auflagen vom Arbeitsinspektorat betreffend der Arbeitsmittel